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Arbeitshilfe - Stand: 23.07.2025
Aufwendungen für Logistikflächen sind gemäß § 8 Nr. 1 Buchstabe e GewStG dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen?
Sind Aufwendungen für Logistikflächen gemäß § 8 Nr. 1 Buchstabe e GewStG dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig (III R 39/24).